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EU beschließt Klimaaufschub für Fluggesellschaften
dpa, 22.04.2013
Luxemburg (dpa) - Gnadenfrist für Fluggesellschaften: Airlines müssen für Verbindungen von und nach Europa vorerst keine Rechte zum Ausstoß des Treibhausgases CO2 vorlegen. Das beschlossen die EU-Minister am Montag in Luxemburg. Diese Verschmutzungsrechte sollten die Unternehmen ursprünglich schon für Flüge aus dem vergangenen Jahr vorlegen. Nun erhalten sie ein Jahr mehr Zeit. Der Aufschub gilt nur für Flüge von und nach Europa - für innereuropäische Flüge müssen die Fluggesellschaften seit 2012 CO2-Verschmutzungsrechte vorweisen.
Der Aufschub soll der Internationalen Luftverkehrsorganisation ICAO Zeit für Beratungen über ein globales Luftverkehrsabkommen zum Klimaschutz geben. Falls ein solches Abkommen nicht zustande kommt, sollen die ursprünglichen Regeln in Kraft treten.


