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VGH: Flugroute in Frankfurt rechtmäßig festgelegt
dpa, 17.04.2013
Kassel (dpa/lhe) - Flugzeuge dürfen weiter über Eschborn, Kelkheim und andere Kommunen fliegen, um auf dem Frankfurter Flughafen zu landen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel bestätigte am Mittwoch den sogenannten nördlichen Gegenanflug: Auf dieser Route fliegen landende Flugzeuge über die Kommunen hinweg. Die klagenden Gemeinden - darunter auch Bad Soden, Schwalbach, Sulzbach und Liederbach - hatten argumentiert, sie hätten angehört werden müssen, als die Route 2011 wegen der neuen Nordwest-Landebahn um einige Kilometer nach Norden verlegt wurde. Zudem habe sich die vorherige Route besser geeignet. Dem folgte das Gericht nicht.


