Produktpiraterie

Produktpiraterie

Für den einen ist es nur die Verlockung, ein Schnäppchen zu machen, für den anderen vielleicht schon die Hoffnung auf einen gewaltigen Gewinn. Sie sollten sich in keinem Fall verführen lassen. Denn schon der Versuch, gefälschte oder nachgeahmte Markenprodukte einzuführen, kann zur Einleitung eines Strafverfahrens führen.

Der Zoll wird solche Produkte – auch wenn es sich um geringe Mengen handelt – unter Berufung auf das Markengesetz (VO [EG] Nr. 3295/94) sofort beschlagnahmen. Darüber hinaus müssen Sie mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Ihre Zolldienststellen informieren Sie gerne.