Produktübersicht
Säfte dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Babynahrung, Babywasser, Cola, Getränke, Getränkedosen, Getränke zum sofortigen Verzehr, Limonade, Milch, Wasser)
Schere mit einer Klingenlänge ab 6 cm dürfen Sie im Check-in-Gepäck transportieren.
In anderen EU-Staaten können gegenüber Deutschland abweichende Regelungen bestehen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft über individuelle Regelungen.
Schokoladencrème dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml oder 100 g Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Brotaufstrich, Brotaufstrich auf dem Brot, Camembert, Frischkäse, Nutella, streichfähige Lebensmittel)
Seifen in flüssiger Form dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Bodylotion, Feuchtigkeitscrème, Gesichtscrème, Lotion, Sonnencrème)
Shampoo dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Haarwaschmittel)
Sirups dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren)
Skistöcke dürfen Sie nicht im Handgepäck transportieren. Bitte geben Sie die Stöcke mit Ihrem Check-in-Gepäck auf.
(siehe Gehhilfen und Krücken, Walking-Stöcke, Wanderstöcke)
Sonnencrème und -öl dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Bodylotion, Feuchtigkeitscrème, Gesichtscrème, Lotion, Seifen (flüssig))
Spraydosen: Bitte erfagen Sie diese Information je nach Inhalt bei Ihrer Fluggesellschaft.
(siehe Behälter unter Druck, IATA)
Spray zur Selbstverteidigung dürfen Sie nicht im Handgepäck mitnehmen. Im Check-in-Gepäck sind Sprays mit BKA-Siegel erlaubt. Sprays ohne BKA-Siegel sind weder im Hand- noch im Check-in-Gepäck erlaubt.
Streichfähige Lebensmittel und Produkte ähnlicher Konsistenz (z. B. Brotaufstriche, Frischkäse, Kaviar) dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml oder 100 g Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Brotaufstriche, Brotaufstriche auf dem Brot, Camembert, Frischkäse, Nutella, Schokoladencrème)
Streichhölzer Sie dürfen ein Päckchen Streichhölzer an der Person mitführen, nicht jedoch im Hand- oder Reisegepäck.
(siehe Benzinfeuerzeug, Gasfeuerzeug)
Suppen dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen.

- Fraport AG
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- info@fraport.de
- www.frankfurt-airport.de




