Produktübersicht

Produktübersicht

verschließbare Plastiktüte mit kleinen Fläschen und Tuben darin
Säfte

Säfte dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Babynahrung, Babywasser, Cola, Getränke, Getränkedosen, Getränke zum sofortigen Verzehr, Limonade, Milch, Wasser)

Schere (ab 6cm Klingenlänge)

Schere mit einer Klingenlänge ab 6 cm dürfen Sie im Check-in-Gepäck transportieren.

In anderen EU-Staaten können gegenüber Deutschland abweichende Regelungen bestehen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft über individuelle Regelungen.

Schokoladencrème

Schokoladencrème dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml oder 100 g Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Brotaufstrich, Brotaufstrich auf dem Brot, Camembert, Frischkäse, Nutella, streichfähige Lebensmittel)

Seifen (flüssig)

Seifen in flüssiger Form dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Bodylotion, Feuchtigkeitscrème, Gesichtscrème, Lotion, Sonnencrème)

Shampoo

Shampoo dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Haarwaschmittel)

Sirup

Sirups dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren)

Skistöcke

Skistöcke dürfen Sie nicht im Handgepäck transportieren. Bitte geben Sie die Stöcke mit Ihrem Check-in-Gepäck auf.
(siehe Gehhilfen und Krücken, Walking-Stöcke, Wanderstöcke)

Sonnencrème und -öl

Sonnencrème und -öl dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Bodylotion, Feuchtigkeitscrème, Gesichtscrème, Lotion, Seifen (flüssig))

Spraydosen

Spraydosen: Bitte erfagen Sie diese Information je nach Inhalt bei Ihrer Fluggesellschaft.
(siehe Behälter unter Druck, IATA)

Spray zur Selbstverteidigung

Spray zur Selbstverteidigung dürfen Sie nicht im Handgepäck mitnehmen. Im Check-in-Gepäck sind Sprays mit BKA-Siegel erlaubt. Sprays ohne BKA-Siegel sind weder im Hand- noch im Check-in-Gepäck erlaubt.

Streichfähige Lebensmittel und Produkte ähnlicher Konsistenz

Streichfähige Lebensmittel und Produkte ähnlicher Konsistenz (z. B. Brotaufstriche, Frischkäse, Kaviar) dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml oder 100 g Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Brotaufstriche, Brotaufstriche auf dem Brot, Camembert, Frischkäse, Nutella, Schokoladencrème)

Streichhölzer

Streichhölzer Sie dürfen ein Päckchen Streichhölzer an der Person mitführen, nicht jedoch im Hand- oder Reisegepäck.
(siehe Benzinfeuerzeug, Gasfeuerzeug)

Suppen

Suppen dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen.