Produktübersicht

Produktübersicht

verschließbare Plastiktüte mit kleinen Fläschen und Tuben darin
Gasfeuerzeug

Gasfeuerzeug. Sie dürfen ein Gasfeuerzeug an der Person mitführen, nicht jedoch im Hand- oder Check-in-Gepäck.
(siehe Benzinfeuerzeug, Streichhölzer)

Gehhilfen und Krücken

Gehhilfen und Krücken dürfen Sie mit durch die Luftsicherheitskontrolle nehmen. Diese werden separat an der Luftsicherheitskontrollstelle durchleuchtet.
(siehe Skistöcke, Walking-Stöcke, Wanderstöcke)

Gels

Gels dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Haargels)

Gesichtscrème

Gesichtscrème dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Bodylotion, Feuchtigkeitscrème, Lotion, Seifen (flüssig), Sonnencrème)

Gesichtswasser

Gesichtswasser dürfen Sie in einer Menge von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt haben. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Babywasser, Wasser)

Getränke

Getränke dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Babywasser, Cola, Getränkedosen, Getränke zum sofortigen Verzehr, Limonade. Milch, Säfte, Wasser)

Getränkedosen

Getränkedosen dürfen Sie in einer Menge von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt haben. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Babywasser, Cola, Getränke, Getränke zum sofortigen Verzehr, Limonade. Milch, Säfte, Wasser)

Getränke zum sofortigen Verzehr

Getränke zum sofortigen Verzehr können Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, Wenn diese Behältnisse nicht versiegelt sind, ist es nicht möglich diese durch eine eventuelle weitere Sicherheitskontrolle mitzunehmen.