Produktübersicht
Farbsprühdosen dürfen Sie weder im Hand- noch im Check-in-Gepäck transportieren.
(siehe Behälter unter Druck, IATA, Spraydosen, Verbotene Gegenstände laut EU-VO)
Feuchtigkeitscrèmes dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Bodylotion, Gesichtscrème, Lotion, Seifen (flüssig), Sonnencrème)
Flüssigseifen dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Bodylotion, Feuchtigkeitscrème, Gesichtscrème, Lotion, Seifen (flüssig), Sonnencrème)
Frischkäse dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml oder 100 g Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Brotaufstrich, Brotaufstrich auf dem Brot, Camembert, Nutella, Schokoladencrème, streichfähige Lebensmittel)

- Fraport AG
- Frankfurt Airport Services Worldwide60547Frankfurt am Main
- info@fraport.de
- www.frankfurt-airport.de




