Produktübersicht

Produktübersicht

verschließbare Plastiktüte mit kleinen Fläschen und Tuben darin
Deospray/-roller

Deospray/-roller dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck. Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Behälter unter Druck, Haarspray, Spraydosen)

Desinfektionsmittel

Desinfektionsmittel dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck. Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Behälter unter Druck, Mücken/Insektenspray)

Dosen

Dosen dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck. Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Erfrischungsgetränke, Getränkedosen, Konserven, Spraydosen, streichfähige Lebensmittel, Tetra Pak)

Duty Free-Ware

Duty Free-Waren, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen, Norwegen, Schweiz, Island, Kroatien, am Flughafen Singapur-Changi, Kuala Lumpur (Malaysia)(Ausnahmen), an allen internationalen Flughäfen in USA und an einigen Flughäfen in Kanada (Ausnahme) oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparentem, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Diese Waren sind bereits vorab kontrolliert worden und dürfen deshalb im versiegelten Beutel transportiert werden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg mit Verkaufsdatum und -ort enthalten. Damit wird ein problemloses Umsteigen mit Duty Free-Waren an anderen Flughäfen der EU gewährleistet. Der Beutel muss dabei bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben.