Produktübersicht
Camembert dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck. Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Frischkäse, Nutella, Schokoladencrème, streichfähige Lebensmittel, Weichkäse)
Campingkocher dürfen Sie weder im Check-in-Gepäck noch im Handgepäck mitnehmen.
Ausnahme: Campingkocher dürfen Sie transportieren, wenn es sich um einen fabrikneuen Campingkocher ohne Brennstoffe oder Brennstoffrückstände innerhalb des Gerätes handelt. Hierfür benötigen Sie eine schriftlichen Genehmigung der Fluggesellschaft.
Cola dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck. Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Babywasser, Erfrischungsgetränke, Getränke, Getränkedosen, Getränke zum sofortigen Verzehr, Limonade, Milch, Säfte, Wasser)

- Fraport AG
- Frankfurt Airport Services Worldwide60547Frankfurt am Main
- info@fraport.de
- www.frankfurt-airport.de




