Produktübersicht

Produktübersicht

verschließbare Plastiktüte mit kleinen Fläschen und Tuben darin
Babynahrung

Babynahrung ist im Handgepäck erlaubt und unterliegt nicht der 100 ml Mengenbeschränkung. Das heißt, Sie dürfen die erforderliche Menge für die Dauer der Reise im Handgepäck mitnehmen, wenn das Kind mit Ihnen reist und unter 3 Jahre ist. Bitte achten Sie darauf, dass die Babynahrung und Flüssigkeiten kindgerecht sind, d. h. keine Limonaden oder ähnliches.

Babywasser

Babywasser ist im Handgepäck erlaubt und unterliegt nicht der 100 ml Mengenbeschränkung. Das heißt, Sie dürfen die erforderliche Menge für die Dauer der Reise im Handgepäck mitnehmen, wenn das Kind mit Ihnen reist und unter 3 Jahre alt ist.
(siehe Duty Free-Waren, Erfrischungsgetränke, Getränke, Getränkedosen, Getränke zum sofortigen Verzehr, Limonade, Milch, Säfte, Wasser)

Batterien für elektronische Gebrauchsgüter

Batterien für elektronische Gebrauchsgüter, die Lithium, Lithium-Ionen Zellen oder Batterien enthalten wie Uhren, Rechenmaschinen, Kameras, Geräte für drahtloses Telefonieren (Mobilfunktelefone), Notebook Computer, Camcorder u.s.w. wenn sie zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. Ersatzbatterien müssen einzeln geschützt und verpackt werden und dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden.
(siehe IATA Liste & Verbotene Gegenstände laut EU-VO).

Behälter unter Druck

Behälter unter Druck dürfen Sie weder im Hand- noch im Check-in-Gepäck transportieren.
(siehe IATA Liste & Verbotene Gegenstände laut EU-VO , Farbsprühdosen, Spraydosen)

Benzinfeuerzeug

Benzinfeuerzeuge, beispielsweise der Marke Zippo, dürfen Sie weder im Check-in-Gepäck noch im Handgepäck transportieren. Benzinfeuer­zeuge dürfen nur transportiert werden, wenn keinerlei brennbaren Benzinrückstände bzw. die Watte enthalten sind. Bitte beachten Sie, dass Sie ein Gasfeuerzeug oder ein Päckchen Streichhölzer an der Person transportieren dürfen, nicht jedoch im Hand- oder Reisegepäck.

In anderen EU-Staaten können gegenüber Deutschland abweichende Regelungen bestehen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft über individuelle Regelungen.

Bodylotion

Bodylotion dürfen Sie in Behältnissen bis maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck. Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Feuchtigkeitscrème, Gesichtscrème, Lotion, Seifen (flüssig), Sonnencrème)

Brotaufstriche

Brotaufstriche dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml oder 100 g Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck. Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Camembert, Frischkäse, Nutella, Schokoladencrème, streichfähige Lebensmittel)