Produktübersicht

Produktübersicht

verschließbare Plastiktüte mit kleinen Fläschen und Tuben darin
After Shave

After Shave dürfen Sie in Behältnissen bis maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck. Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.

Augentropfen

Augentropfen unterliegen nicht der 100 ml Mengenbeeschränkung und können in einem separaten durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen.

Babynahrung

Babynahrung ist im Handgepäck erlaubt und unterliegt nicht der 100 ml Mengenbeschränkung. Das heißt, Sie dürfen die erforderliche Menge für die Dauer der Reise im Handgepäck mitnehmen, wenn das Kind mit Ihnen reist und unter 3 Jahre ist. Bitte achten Sie darauf, dass die Babynahrung und Flüssigkeiten kindgerecht sind, d. h. keine Limonaden oder ähnliches.

Babywasser

Babywasser ist im Handgepäck erlaubt und unterliegt nicht der 100 ml Mengenbeschränkung. Das heißt, Sie dürfen die erforderliche Menge für die Dauer der Reise im Handgepäck mitnehmen, wenn das Kind mit Ihnen reist und unter 3 Jahre alt ist.
(siehe Duty Free-Waren, Erfrischungsgetränke, Getränke, Getränkedosen, Getränke zum sofortigen Verzehr, Limonade, Milch, Säfte, Wasser)

Batterien für elektronische Gebrauchsgüter

Batterien für elektronische Gebrauchsgüter, die Lithium, Lithium-Ionen Zellen oder Batterien enthalten wie Uhren, Rechenmaschinen, Kameras, Geräte für drahtloses Telefonieren (Mobilfunktelefone), Notebook Computer, Camcorder u.s.w. wenn sie zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. Ersatzbatterien müssen einzeln geschützt und verpackt werden und dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden.
(siehe IATA Liste & Verbotene Gegenstände laut EU-VO).

Behälter unter Druck

Behälter unter Druck dürfen Sie weder im Hand- noch im Check-in-Gepäck transportieren.
(siehe IATA Liste & Verbotene Gegenstände laut EU-VO , Farbsprühdosen, Spraydosen)

Benzinfeuerzeug

Benzinfeuerzeuge, beispielsweise der Marke Zippo, dürfen Sie weder im Check-in-Gepäck noch im Handgepäck transportieren. Benzinfeuer­zeuge dürfen nur transportiert werden, wenn keinerlei brennbaren Benzinrückstände bzw. die Watte enthalten sind. Bitte beachten Sie, dass Sie ein Gasfeuerzeug oder ein Päckchen Streichhölzer an der Person transportieren dürfen, nicht jedoch im Hand- oder Reisegepäck.

In anderen EU-Staaten können gegenüber Deutschland abweichende Regelungen bestehen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft über individuelle Regelungen.

Bodylotion

Bodylotion dürfen Sie in Behältnissen bis maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck. Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Feuchtigkeitscrème, Gesichtscrème, Lotion, Seifen (flüssig), Sonnencrème)

Brotaufstriche

Brotaufstriche dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml oder 100 g Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck. Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Camembert, Frischkäse, Nutella, Schokoladencrème, streichfähige Lebensmittel)

Camembert

Camembert dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck. Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Frischkäse, Nutella, Schokoladencrème, streichfähige Lebensmittel, Weichkäse)

Campingkocher

Campingkocher dürfen Sie weder im Check-in-Gepäck noch im Handgepäck mitnehmen.
Ausnahme: Campingkocher dürfen Sie transportieren, wenn es sich um einen fabrikneuen Campingkocher ohne Brennstoffe oder Brenn­stoff­rück­stände innerhalb des Gerätes handelt. Hierfür benötigen Sie eine schriftlichen Genehmigung der Fluggesellschaft.

Cola

Cola dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck. Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Babywasser, Erfrischungsgetränke, Getränke, Getränkedosen, Getränke zum sofortigen Verzehr, Limonade, Milch, Säfte, Wasser)

Deospray/-roller

Deospray/-roller dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck. Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Behälter unter Druck, Haarspray, Spraydosen)

Desinfektionsmittel

Desinfektionsmittel dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck. Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Behälter unter Druck, Mücken/Insektenspray)

Dosen

Dosen dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck. Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Erfrischungsgetränke, Getränkedosen, Konserven, Spraydosen, streichfähige Lebensmittel, Tetra Pak)

Duty Free-Ware

Duty Free-Waren, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen, Norwegen, Schweiz, Island, Kroatien, am Flughafen Singapur-Changi, Kuala Lumpur (Malaysia)(Ausnahmen), an allen internationalen Flughäfen in USA und an einigen Flughäfen in Kanada (Ausnahme) oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparentem, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Diese Waren sind bereits vorab kontrolliert worden und dürfen deshalb im versiegelten Beutel transportiert werden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg mit Verkaufsdatum und -ort enthalten. Damit wird ein problemloses Umsteigen mit Duty Free-Waren an anderen Flughäfen der EU gewährleistet. Der Beutel muss dabei bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben.

Eau de Toilette

Eau de Toilette dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck. Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Parfum)

Erdnussbutter

Erdnussbutter dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml oder 100 g Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Brotaufstrich, Brotaufstrich auf dem Brot, Nutella, Schokoladencrème, streichfähige Lebensmittel)

Erfrischungsgetränke

Erfrischungsgetränke dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Babywasser, Dosen, Getränke, Getränkedosen, Getränke zum sofortigen Verzehr, Limonade, Milch, Säfte, Wasser)

Eyeliner

Eyeliner dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, flüssige Lippenstifte und -pflege, Mascara, Wimperntusche)

Farbsprühdosen

Farbsprühdosen dürfen Sie weder im Hand- noch im Check-in-Gepäck transportieren.
(siehe Behälter unter Druck, IATA, Spraydosen, Verbotene Gegenstände laut EU-VO)

Feuchtigkeitscrèmes

Feuchtigkeitscrèmes dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Bodylotion, Gesichtscrème, Lotion, Seifen (flüssig), Sonnencrème)

Flüssigseifen

Flüssigseifen dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Bodylotion, Feuchtigkeitscrème, Gesichtscrème, Lotion, Seifen (flüssig), Sonnencrème)

Frischkäse

Frischkäse dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml oder 100 g Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Brotaufstrich, Brotaufstrich auf dem Brot, Camembert, Nutella, Schokoladencrème, streichfähige Lebensmittel)

Gasfeuerzeug

Gasfeuerzeug. Sie dürfen ein Gasfeuerzeug an der Person mitführen, nicht jedoch im Hand- oder Check-in-Gepäck.
(siehe Benzinfeuerzeug, Streichhölzer)

Gehhilfen und Krücken

Gehhilfen und Krücken dürfen Sie mit durch die Luftsicherheitskontrolle nehmen. Diese werden separat an der Luftsicherheitskontrollstelle durchleuchtet.
(siehe Skistöcke, Walking-Stöcke, Wanderstöcke)

Gels

Gels dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Haargels)

Gesichtscrème

Gesichtscrème dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Bodylotion, Feuchtigkeitscrème, Lotion, Seifen (flüssig), Sonnencrème)

Gesichtswasser

Gesichtswasser dürfen Sie in einer Menge von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt haben. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Babywasser, Wasser)

Getränke

Getränke dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Babywasser, Cola, Getränkedosen, Getränke zum sofortigen Verzehr, Limonade. Milch, Säfte, Wasser)

Getränkedosen

Getränkedosen dürfen Sie in einer Menge von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt haben. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Babywasser, Cola, Getränke, Getränke zum sofortigen Verzehr, Limonade. Milch, Säfte, Wasser)

Getränke zum sofortigen Verzehr

Getränke zum sofortigen Verzehr können Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, Wenn diese Behältnisse nicht versiegelt sind, ist es nicht möglich diese durch eine eventuelle weitere Sicherheitskontrolle mitzunehmen.

Haargels

Haargels dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Gels)

Haarspray

Haarspray dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Im Check-in-Gepäck können Sie Behältergrößen von maximal 500ml und einer Gesamtmenge von 2 Litern pro Passagier transportieren.
(siehe Behälter unter Druck, Spraydosen)

Haarspülung

Haarspülung dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren)

Haarwaschmittel

Haarwaschmittel dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Shampoo)

Joghurt

Joghurt dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml oder 100 g Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren)

Konserven

Konserven, die Flüssigkeiten oder streichfähige Lebensmittel enthalten, dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml/100 g Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Dosen, Getränkedosen, streichfähige Lebensmittel, Tetra Pak)

Kontaktlinsen-Flüssigkeit

Kontaktlinsen-Flüssigkeit dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren)

Limonade

Limonade dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Babywasser, Cola, Getränke, Getränkedosen, Getränke zum sofortigen Verzehr, Milch, Säfte, Wasser)

Lippenstifte (feste Form)

Lippenstifte in Festform dürfen im Handgepäck transportiert werden.

Lippenstifte und -pflege (flüssig)

Lippenstifte und –pflege in flüssiger Form dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Eyliner, Mascara, Wimperntusche)

Lotionen

Lotionen dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Bodylotion, Feuchtigkeitscrème, Gesichtscrème, Seifen (flüssig), Sonnencrème)

Mascara

Mascara dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle
z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Eyeliner, flüssige Lippenstifte und -pflege, Wimperntusche)

Medikamente

Medikamente unterliegen nicht der 100 ml Beschränkung und können in separaten Plasktikbeuteln transportiert werden.

Messer (ab 6 cm Klingenlänge)

Messer ab einer Klingenlänge von 6 cm dürfen Sie nur im Check-in-Gepäck transportieren.

Bitte beachten Sie die Liste verbotener Gegenstände des Bundesministeriums des Innern. Diese Liste können Sie hier einsehen.

In anderen EU-Staaten können gegenüber Deutschland abweichende Regelungen bestehen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft über individuelle Regelungen.

Messer (bis 6 cm Klingenlänge)

Messer mit einer Klingenlänge von unter 6 cm dürfen im Hand- als auch im Check-in-Gepäck transportiert werden.

In anderen EU-Staaten können gegenüber Deutschland abweichende Regelungen bestehen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft über individuelle Regelungen.

Milch

Milch dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Babynahrung, Babywasser, Cola, Getränke, Getränkedosen, Getränke zum sofortigen Verzehr, Limonade, Säfte, Wasser)

Mücken-/Insektenspray (in Druckbehältern)

Mücken/Insektenspray in Druckbehältern dürfen Sie weder im Hand- noch im Check-in-Gepäck transportieren.
(siehe Behälter unter Druck, Farbsprühdosen, IATA, Spraydosen)

Mücken-/Insektenspray (in Pumpflaschen)

Mücken/Insektenspray in Pumpflaschen dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Desinfektionsmittel)

Mundspülung/Mundwasser

Mundspülung/Mundwasser dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Desinfektionsmittel, Medikamente, Zahnpasta)

Nagellack

Nagellack dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren)

Nagellackentferner

Nagellackentferner dürfen Sie weder im Hand- noch im Check-in-Gepäck mitnehmen.

Nagelschere (bis 6cm Klingenlänge)

Nagelscheren mit einer Klingenlänge unter 6 cm dürfen Sie im Handgepäck transportieren.

In anderen EU-Staaten können gegenüber Deutschland abweichende Regelungen bestehen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft über individuelle Regelungen.

Oele/Öle

Öle dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren)

Parfums

Parfums dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Eau de toilette)

Pasten

Pasten dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml oder 100 g Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Zahnpasta)

Pudding

Pudding dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml oder 100 g Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Babynahrung, streichfähige Lebensmittel)

Rasiercrème

Rasiercrème dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Rasierschaum)

Rasierschaum

Rasierschaum dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Rasiercrème)

Säfte

Säfte dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Babynahrung, Babywasser, Cola, Getränke, Getränkedosen, Getränke zum sofortigen Verzehr, Limonade, Milch, Wasser)

Schere (ab 6cm Klingenlänge)

Schere mit einer Klingenlänge ab 6 cm dürfen Sie im Check-in-Gepäck transportieren.

In anderen EU-Staaten können gegenüber Deutschland abweichende Regelungen bestehen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft über individuelle Regelungen.

Schokoladencrème

Schokoladencrème dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml oder 100 g Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Brotaufstrich, Brotaufstrich auf dem Brot, Camembert, Frischkäse, Nutella, streichfähige Lebensmittel)

Seifen (flüssig)

Seifen in flüssiger Form dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Bodylotion, Feuchtigkeitscrème, Gesichtscrème, Lotion, Sonnencrème)

Shampoo

Shampoo dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Haarwaschmittel)

Sirup

Sirups dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren)

Skistöcke

Skistöcke dürfen Sie nicht im Handgepäck transportieren. Bitte geben Sie die Stöcke mit Ihrem Check-in-Gepäck auf.
(siehe Gehhilfen und Krücken, Walking-Stöcke, Wanderstöcke)

Sonnencrème und -öl

Sonnencrème und -öl dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Bodylotion, Feuchtigkeitscrème, Gesichtscrème, Lotion, Seifen (flüssig))

Spraydosen

Spraydosen: Bitte erfagen Sie diese Information je nach Inhalt bei Ihrer Fluggesellschaft.
(siehe Behälter unter Druck, IATA)

Spray zur Selbstverteidigung

Spray zur Selbstverteidigung dürfen Sie nicht im Handgepäck mitnehmen. Im Check-in-Gepäck sind Sprays mit BKA-Siegel erlaubt. Sprays ohne BKA-Siegel sind weder im Hand- noch im Check-in-Gepäck erlaubt.

Streichfähige Lebensmittel und Produkte ähnlicher Konsistenz

Streichfähige Lebensmittel und Produkte ähnlicher Konsistenz (z. B. Brotaufstriche, Frischkäse, Kaviar) dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml oder 100 g Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Brotaufstriche, Brotaufstriche auf dem Brot, Camembert, Frischkäse, Nutella, Schokoladencrème)

Streichhölzer

Streichhölzer Sie dürfen ein Päckchen Streichhölzer an der Person mitführen, nicht jedoch im Hand- oder Reisegepäck.
(siehe Benzinfeuerzeug, Gasfeuerzeug)

Suppen

Suppen dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen.

Walking-Stöcke

Walking-Stöcke dürfen Sie nicht im Handgepäck transportieren. Bitte geben Sie die Stöcke mit Ihrem Check-in-Gepäck auf.
(siehe Gehhilfen und Krücken, Skistöcke, Wanderstöcke)

Wanderstöcke

Wanderstöcke dürfen Sie nicht im Handgepäck transportieren. Bitte geben Sie die Stöcke mit Ihrem Check-in-Gepäck auf.
(siehe Gehhilfen und Krücken, Skistöcke, Walking-Stöcke)

Wasser

Wasser dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Babywasser, Cola, Getränke, Getränkedosen, Getränke zum sofortigen Verzehr, Limonade, Milch, Wasser)

Weichkäse

Weichkäse dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml oder 100 g Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Frischkäse, Nutella, Schokoladencrème, streichfähige Lebensmittel, Camembert)

Wimperntusche

Wimperntusche dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Eyeliner, flüssige Lippenstifte und -pflege, Mascara)

Zahnpasta

Zahnpasta dürfen Sie in Behältnissen von maximal 100 ml Inhalt im Handgepäck in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel transportieren. Dieser Beutel darf maximal 1 Liter Inhalt fassen. Größere Mengen transportieren Sie bitte im Check-in-Gepäck.
Die Mengenbestimmungen gelten nicht für Produkte, die Sie nach der Bordkartenkontrolle z.B. in Duty Free Geschäften kaufen, sofern sie entsprechend der gültigen EU-Richtlinie verpackt werden.
(siehe Duty Free-Waren, Desinfektionsmittel, Medikamente, Mundspülung/Mundwasser, Pasten)