FAQs

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Flüssigkeiten im Handgepäck
Auf welcher Gesetzesgrundlage basiert die Beschränkung von Flüssigkeiten im Handgepäck?
Welche Flüssigkeiten und Mengen sind im Handgepäck erlaubt?
Was geschieht, wenn ich auf Medikamente und besondere Nahrungsmittel in flüssiger Form angewiesen bin?
Wie kann ich mich auf die Kontrollen am Flughafen vorbereiten?
Muss ich früher zum Flughafen kommen?

Fragen zum Plastikbeutel
Welche Art von Plastikbeutel ist erlaubt?
Weshalb müssen die Plastikbeutel wieder verschließbar sein?
Was geschieht, wenn ich am Flughafen ohne Plastikbeutel ankomme?
Wie wird der Plastikbeutel kontrolliert?
Was ändert sich nicht?

Einkaufen hinter den Bordkartenkontrollen
Kann ich weiterhin in Duty Free und Travel Value Geschäften oder anderen Flughafengeschäften hinter der Bordkartenkontrolle einkaufen?
Kann ich weiterhin Duty Free-Artikel an Bord kaufen?
Welche Flüge sind von den neuen Bestimmungen betroffen?
Was ist zu beachten, wenn Sie aus einem Drittstaat ankommen und innerhalb der EU umsteigen?
Was ist beim Umsteigen auf Flughäfen in Drittstaaten zu beachten?
Für welche Staaten treffen die neuen Regelungen zu?

 

Flüssigkeiten im Handgepäck

Auf welcher Gesetzesgrundlage basiert die Beschränkung von Flüssigkeiten im Handgepäck?

Dies begründet sich auf die EU-Verordnung (EG) 300/2008 in Verbindung mit der EU-Verordnung (EG) 185/2010.

Welche Flüssigkeiten und Mengen sind im Handgepäck erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Im Handgepäck transportierte Flüssigkeitsbehälter dürfen nicht größer als 100 ml sein. Alle Flüssigkeitsbehälter müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit max. 1 Liter Fassungsvermögen, zum Beispiel einem herkömmlichen Gefrierbeutel mit Zipp-Verschluss, aufbewahrt werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Bitte bedenken Sie: Jede Person darf nur einen Beutel mit ins Flugzeug nehmen.
Wir empfehlen, Ihr Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren und frühzeitig am Flughafen zu sein.

Was geschieht, wenn ich auf Medikamente und besondere Nahrungsmittel in flüssiger Form angewiesen bin?

Ausnahmen bestehen für Medikamente und medizinisch indizierte Spezialnahrung (z.B. Babynahrung oder Diätkost), die während der Reise benötigt werden bzw. die am Zielort nicht oder nur schwer erhältlich sind. Die Mengenbeschränkung für Flüssigkeiten entfällt in diesen Fällen. Diese Artikel können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden, müssen aber ebenfalls an der Sicherheitskontrolle separat vorgelegt werden. Das Sicherheitspersonal kann im Zweifelsfall von Ihnen verlangen, die Notwendigkeit des Transportes der Produkte im Handgepäck z. B. in Form eines ärztlichen Attestes nachzuweisen.

Wie kann ich mich auf die Kontrollen am Flughafen vorbereiten?

Sie sollten Flüssigkeiten am besten von vornherein in Ihren Koffer packen und ihr Handgepäck auf das Nötigste reduzieren. Flüssigkeitsbehälter im Handgepäck dürfen nicht größer als 100 ml sein und müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit max. 1 Liter Fassungsvermögen aufbewahrt werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein.

Muss ich früher zum Flughafen kommen?

Selbstverständlich sind alle Mitarbeiter bemüht, Ihnen das Einchecken und die Sicherheitskontrolle so angenehm wie möglich zu gestalten. Bitte mindestens 2 bis 3 Stunden (abhängig von der Zieldestination) vor Abflug am Check-in sein.

 

Fragen zum Plastikbeutel

Welche Art von Plastikbeutel ist erlaubt?

Sie können einen Plastikbeutel (beispielsweise Gefriertüten) Ihrer Wahl benutzen, wenn er durchsichtig, wiederverschließbar (z. B. Zipper) ist und nicht mehr als 1 Liter Fassungsvermögen hat. Der Plastikbeutel muss einen integrierten Verschluss besitzen, dies kann z. B. ein Reiß-, Klett-, Quetsch- oder Kordelzugverschluss sein. Nicht erlaubt sind Kabelbinder, Klebestreifen oder ähnliches.

Weshalb müssen die Plastikbeutel wiederverschließbar sein?

Das Sicherheitspersonal am Flughafen Frankfurt ist angehalten, den Inhalt der Plastikbeutel zu prüfen. Dafür muss die Möglichkeit bestehen, diese zu öffnen und wieder zu verschließen.

Was geschieht, wenn ich am Flughafen ohne Plastikbeutel ankomme?

Die Plastikbeutel können in allen Presse- und Buchgeschäften am Flughafen gekauft werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, an Flight Bag Automaten in der Nähe der Luftsicherheitskontrollstellen gegen eine Gebühr von 1 € je zwei Tüten zu kaufen. Wir empfehlen, den Beutel bereits vorab zu besorgen und mit fertig gepacktem Handgepäck an den Flughafen zu kommen.

Wie wird der Plastikbeutel kontrolliert?

Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vom übrigen Handgepäck abgelegt werden und die Durchleuchtungsanlage passieren.

Was ändert sich nicht?

Die neue Bestimmung betrifft nur den Transport von Flüssigkeiten in Ihrem Handgepäck. In Ihrem eingecheckten Gepäck können Sie Flüssigkeiten wie gewohnt mitnehmen, sofern Sie die Beförderungsbestimmungen der Airlines und der Bestimmungen zum Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr berücksichtigen.

 

Einkaufen hinter den Bordkartenkontrollen

Kann ich weiterhin in Duty Free und Travel Value Geschäften oder anderen Flughafengeschäften hinter der Bordkartenkontrolle einkaufen?

Duty Free-Waren, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen, Norwegen, Schweiz, Island, Kroatien, am Flughafen Singapur-Changi, Kuala Lumpur (Malaysia) (Ausnahmen), an allen internationalen Flughäfen in USA und an einigen Flughäfen in Kanada (Ausnahmen) oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparentem, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Diese Waren sind bereits vorab kontrolliert worden und dürfen deshalb im versiegelten Beutel transportiert werden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg mit Verkaufsdatum und -ort enthalten. Damit wird ein problemloses Umsteigen mit Duty Free-Waren an anderen Flughäfen der EU gewährleistet. Der Beutel muss dabei bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben. Dieses gilt sowohl für die Sicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt / Main als auch für alle anderen Flughäfen innerhalb der EU einschließlich Norwegen, Island und der Schweiz.
Die Anzahl der Duty Free-Tüten, die Sie mit an Bord nehmen dürfen, ist nicht begrenzt. Bitte beachten Sie die jeweiligen Zoll- und Einfuhrbestimmungen.

Kann ich weiterhin Duty Free-Artikel an Bord kaufen?

Alle Artikel an Bord von Flugzeugen einer in der EU registrierten Airline unterliegen ebenfalls speziellen Sicherheitsprüfungen. Sie können diese Waren daher weiterhin einkaufen. Duty Free-Waren, die am Tag des Fluges an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Diese Waren sind bereits vorab kontrolliert und dürfen deshalb im versiegelten Beutel transportiert werden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg mit Verkaufsdatum und –ort enthalten. Damit wird ein problemloses Umsteigen mit Duty Free-Waren an anderen Flughäfen der EU gewährleistet. Der Beutel muss dabei bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben.

Welche Flüge sind von den neuen Bestimmungen betroffen?

Die neuen Bestimmungen betreffen alle Abflüge von bzw. über einen EU Flughafen, einschließlich Norwegen, Island und der Schweiz.

Was ist zu beachten, wenn Sie aus einem Drittstaat ankommen und innerhalb der EU umsteigen?

Flüssigkeiten aus Duty Free-Geschäften von Flughäfen außerhalb der EU dürfen bei Abflug von einem EU-Flughafen nicht im Handgepäck befördert werden. Gleiches gilt für Duty Free-Waren, die Sie an Bord einer nichteuropäischen Fluggesellschaft gekauft haben. Diese können Sie in einem zusätzlichen, stabilen Gepäckstück zum Reisegepäck aufgeben. Bitte planen Sie hierfür Zeit ein.

Flüssigkeiten aus Duty Free-Geschäften von folgenden Flughäfen dürfen bei Ihrem Weiterflug in die EU mitgenommen werden: EU-Flughäfen, Norwegen, Schweiz, Island, wenn sich ein Kaufbeleg in der verschweißten Duty Free-Tüte befindet, der nachweist, dass Sie die Flüssigkeiten am gleichen Tag, an dem der Flug stattfindet, gekauft haben. Gleiches gilt für Flüssigkeiten, die Sie im Duty Free an Bord einer Fluggesellschaft der EU-Mitgliedstaaten, Islands, Norwegens oder der Schweiz gekauft haben.

Für die Flughäfen Dubrovnik, Rijeka, Pula, Split, Zadar, Zagreb, Flughafen Singapur-Changi, Kuala Lumpur (Malaysia), alle internationalen Flughäfen in USA und folgende Flughäfen in Kanada: Calgary, Edmonton, Halifax, Moncton, Montreal, Ottawa, Quebec, Saint John`s, Toronto, Vancouver, Whitehorse und Winnipeg gilt, dass sich ein Kaufbeleg in der verschweißten Duty Free-Tüte befinden muss, der nachweist, dass der Kauf der Flüssigkeiten innerhalb der letzten 36 Stunden stattgefunden hat.

Was ist beim Umsteigen auf Flughäfen in Drittstaaten zu beachten?

Wenn Sie Duty Free-Waren von einem EU-Flughafen beim Umsteigen in Drittstaaten als Handgepäck mitführen, ist es möglich, dass sie diese nicht mit an Bord nehmen dürfen. Die Regularien der Flüssigkeitsbeschränkung können in Drittstaaten von denen der EU abweichen.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Ihrem Flug z. B. bei der Auslandsvertretung des jeweiligen Landes über die dort aktuell geltenden Flüssigkeitsbeschränkungen zu informieren. Eine Auflistung aller ausländischen Vertretungen in Deutschland finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de. Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter der Duty Free-Geschäfte nicht zwingend Kenntnisse über alle aktuellen Regularien haben.

Für welche Staaten treffen die neuen Regelungen zu?

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.