Fundbüro
Allgemeine Informationen
Haben Sie etwas am Flughafen verloren? Das Fundbüro hilft Ihnen gerne, Ihren vermissten Gegenstand wieder zu finden. Selbstverständlich können Sie hier auch Fundsachen abgeben, die Sie am Flughafen gefunden haben. Davon ausgenommen sind Fundsachen von Taxis, Bahnhöfen und Flugzeugen. Fundsachen werden bei uns 3 Monate lang aufbewahrt, bevor sie im Fundbüro versteigert werden.
Kontakt
Terminal 1, Bereich A, Ebene 0
Öffnungszeiten: täglich von 9 bis 17 Uhr
Telefon: +49 (0) 69 690 66359
Fax: +49 (0) 69 690 54081
E-Mail: fundbuero@fraport.de
Wenn Sie uns eine e-Mail senden möchten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Für eine gezielte Suche ist es hilfreich, wenn Sie uns alle relevanten Informationen für eine Suchanfrage zur Verfügung stellen. Hierzu gehören z.B.:
- Ort und Zeitpunkt des Verlusts
- Um welchen Gegenstand handelt es sich?
- Herstellername, Modellbezeichnung, Seriennummer, Inhalt - wenn vorhanden
- Farbe und besondere Merkmale des Gegenstands
Um unseren Service im Fundbüro noch effektiver zu gestalten, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Wir freuen uns, wenn Sie an unserer dreiminütigen Online Umfrage teilnehmen.
Merkblatt für Finder
Aus Anlass der Änderungen der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Fund in Behörden und Verkehrsanstalten (§§ 978 bis 982 BGB), die entsprechend dem Hinweis in der Flughafenbenutzungsordnung auch für den Flughafen maßgebend sind, weisen wir auf folgendes hin:
1. Ein Anspruch auf Finderlohn hat zur Vorraussetzung, dass
die Fundsache mindestens € 50,- wert ist,
Sie nicht Mitarbeiter der Fraport AG oder eines mit der Reinigung von Räumen, Flächen oder Beförderungsmitteln auf dem Flughafen beauftragtes Unternehmen sind,
Sie nach dem Fund nicht Ihre gesetzliche Pflicht zur Ablieferung der Fundsache beim Fundbüro vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt haben und
Sie nicht im voraus auf Finderlohn verzichtet haben.
2. Die Höhe des Finderlohnes beträgt bei einem Wert der Fundsache bis € 500,- 2,5 %. Bei höherem Wert kommen noch 1,5 % des über € 500,- hinausgehenden Betrages hinzu. Dies bedeutet, dass zum Beispiel bei einem Wert von € 100,- der Finderlohn € 2,5 beträgt, bei einem Wert von € 600,- hingegen € 14,-. Bei Tieren gilt die Sonderregelung, dass in jedem Falle 1,5 % ihres Wertes als Finderlohn zu zahlen ist.
3. In den ersten drei Jahren nach der öffentlichen Bekanntmachung des Fundes können Sie nur von dem Verlierer Finderlohn verlangen, sofern er die Fundsache in dieser Zeit abgeholt hat. Ist dies der Fall, teilt die Fraport AG Ihnen die Anschrift des Verlierers mit, damit Sie von ihm den Finderlohn anfordern können.
4. Holt der Verlierer die Fundsache während der drei Jahre nicht ab, geht das Eigentum auf die Fraport AG über. Erst jetzt können Sie von der Fraport AG Finderlohn verlangen. Sie erhalten dann eine entsprechende Mitteilung von uns. Auf Ihre Anforderung wird Ihnen dann der Finderlohn von uns überwiesen. Ein Anspruch auf die Fundsache ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Hinweise für Eigentümer
Im Flughafen Fundbüro des Frankfurter Flughafens werden Gegenstände, die auf dem Gelände des Flughafens oder der Terminals gefunden werden, aufbewahrt. Fundgegenstände aus Flugzeugen oder Zügen werden bei den entsprechenden Unternehmen abgegeben.
Die Fundgegenstände werden 3 Monate aufbewahrt und anschließend verwertet. Ausgenommen sind verderbliche Güter wie beispielsweise Lebensmittel, die sofort entsorgt werden. Fundsachen können persönlich gegen Berechnung einer Bearbeitungsgebühr während der Öffnungszeiten im Fundbüro abgeholt werden. Für die Abholung benötigen Sie:
- einen gültigen Lichtbildausweis,
- das Verlustdatum und
- eine genaue Beschreibung bzw. einen Eigentumsnachweis.
Sie können auch eine dritte Person mit der Abholung Ihrer Fundsache beauftragen. Hierzu ist von dem Abholer zusätzlich eine Vollmacht mitzubringen oder uns zuzufaxen.
Wenn eine Abholung der Fundsache nicht möglich ist, können wir dies innerhalb von Deutschland per Nachname zusenden. Bei einem internationalen Versand können wir Ihnen den Fundgegenstand bis zu einer Wertgrenze von 500,-€ mit unserem Paketdienstleister zusenden. Bei einem höheren Wert bitten wir Sie einen Kurier Ihrer Wahl zu beauftragen.
Bei der Rückgabe einer Fundsache an den rechtmäßigen Eigentümer sind wir verpflichtet, dem Finder den Namen und die Anschrift des Eigentümers mitzuteilen, damit der Finder seinen Finderlohnanspruch gegen den Eigentümer geltend machen kann.
Kartensperrung
Haben Sie Ihre Karte verloren oder wurde sie gestohlen, dann sollten Sie dies umgehend Ihrer Bank oder Sparkasse melden und die Karte sperren lassen. Ist Ihre Bank oder Sparkasse telefonisch nicht erreichbar, können Sie unter der zentralen Notrufnummer rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche die Kartensperrung vornehmen.
Sperr-Notruf 116 116
in Deutschland gebührenfrei: 116 116
aus dem Ausland gebührenpflichtig: +49 116 116
Beim Sperr-Notruf können Sie die meisten Debit- und Kreditkarten sperren lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.kartensicherheit.de
Andere Fundbüros
Je nachdem wo ein Gegenstand verloren ging bzw. gefunden wurde gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten. Folgende Möglichkeiten können Sie nutzen, um Ihren verlorenen Gegenstand wieder zu erlangen:
- Haben Sie einen Gegenstand auf dem Gelände des Flughafens bzw. innerhalb der Gebäude verloren? Dann sind sie beim Fundbüro des Flughafens (E-Mail) an der richtigen Adresse.
- Bei einem Verlust in einem Flugzeug liegt die Zuständigkeit bei der entsprechenden Fluggesellschaft.
- Fundbüro der Deutschen Lufthansa
- Sind Sie mit der Bahn gekommen und haben etwas in einem Zug bzw. auf dem Bahnsteig verloren? Dann werden Sie sich bitte an die Deutsche Bahn.
- Wurde die Anreise über einen Zubringerbus oder einen Hotelshuttle abgewickelt, dann ist Ihr Vertragspartner der richtige Ansprechpartner.
Weitere Fundbüros
Fundsachen werden bei uns 3 Monate lang für Sie aufbewahrt, anschließend werden die Fundgegenstände einer Fundsachenversteigerung zugeführt. In regelmäßigen Abständen werden die Fundgegenstände durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator versteigert.
Die Termine für Fundsachenversteigerungen 2013:
| 04.05.2013 | Bürgerzentrum Bruchsal Am alten Schloss 22 76646 Bruchsal |
Wir geben Ihnen jeweils die aktuellen Termine bekannt. Der Auktionsbeginn ist jeweils um 12:00 Uhr, der Saal wird bereits um 10:00 Uhr für Sie geöffnet. Weitere Informationen zur Versteigerung finden Sie auf der Website des Veranstalters: www.wendt-auktion.de

- Fraport AG
- Frankfurt Airport Services Worldwide60547Frankfurt am Main
- info@fraport.de
- www.frankfurt-airport.de



