Flughafenlieferungen

Flughafenlieferungen

Flughafenlieferungen, Business Partner, Kunde in LKW an Kontrolle

Gesetzliche Vorgaben bei Flughafenlieferungen

Flughafenlieferungen, die nicht von einem bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen geliefert werden müssen einer intensiven Kontrolle (Screening) unterzogen werden. Güter, die nicht an den Zugängen oder Zufahrten zum Sicherheitsbereich gescreent werden können, werden von Sicherheitsmitarbeitern begleitet, die auch den Abladevorgang überwachen und dabei sicherstellen, dass keine verbotenen Gegenstände in die Sicherheitsbereiche eingebracht werden. Die Kontrollen können für unbekannten Lieferanten zu zusätzlichen Wartezeiten führen.

Bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen

Mit dem Status des bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen hat der Gesetzgeber das aus der Luftfrachtsicherheit bekannte Prinzip der sicheren Lieferkette auch für Lieferungen ermöglicht, die auf dem Flughafen selbst verwendet werden.
Jeder Lieferant, der die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen umsetzt und einhält, kann die Benennung als bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen bei der Fraport AG beantragen. Die Benennung erfolgt nach erfolgreicher Validierung der Antragsunterlagen.

Vorteile der Benennung

Da durch Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen beim bekannten Lieferanten ein gesetzeskonformer Sicherheitsstandard erreicht wird, ist bei Anlieferung durch diesen keine zusätzliche Kontrolle der Flughafenlieferung erforderlich. Lediglich die Personen- und Fahrzeugkontrollen werden weiterhin durchgeführt.
Dieses Verfahren führt zu einem zügigen Ablauf an den Kontrollstellen und vermeidet unnötige Wartezeiten.

Weitere Informationen wie FAQs, Antragsunterlagen und Gesetzestexte finden Sie hier.