Flughafenlieferungen

Flughafenlieferungen

Änderung der gesetzlichen Vorgaben bei Flughafenlieferungen

Flughafenlieferungen müssen ab dem 29.04.2012 zu 100 % einer intensiven Sicherheitskontrolle (Screening) unterzogen werden. In der Übergangszeit, die am 29.04.2012 endet, werden die Sicherheitskontrollen stichprobenartig durchgeführt. Güter, die nicht an den Zugängen oder Zufahrten zum Sicherheitsbereich gescreent werden können, werden von Sicherheitsmitarbeitern begleitet, die auch den Abladevorgang überwachen und dabei sicherstellen, dass keine verbotenen Gegenstände in die Critical Parts eingebracht werden. Die 100% Sicherheitskontrollen können zu zusätzlichen Wartezeiten führen.

Bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen

Mit der Einführung des bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen hat der Gesetzgeber das aus der Luftfrachtsicherheit bekannte Prinzip der sicheren Lieferkette auch für Lieferungen ermöglicht, die auf dem Flughafen selbst verwendet werden.

Jeder Lieferant, der die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen umsetzt und einhält, kann die Benennung als bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen bei dem jeweiligen Flughafenbetreiber beantragen und nach erfolgreicher Validierung von diesem als bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen benannt werden.

Vorteile der Benennung

Da durch Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen ein gesetzeskonformer Sicherheitsstandard erreicht wird, ist bei Anlieferung durch einen bekannten Lieferanten oder einen in dessen Auftrag tätigen Lieferanten (z.B. Subunternehmer) bei der Zufahrt oder dem Zugang zum Sicherheitsbereich keine zusätzliche Kontrolle der Lieferungen erforderlich. Lediglich die Personen- und Fahrzeugkontrollen werden weiterhin durchgeführt.

Das neue Verfahren führt zu einem zügigen Ablauf an den Kontrollstellen und reduziert unnötige Wartezeiten.

Weitere Informationen wie FAQs, Antragsunterlagen und Gesetzestexte finden Sie hier.