Dienstleister
Gewerbliche Betätigung am Flughafen Frankfurt
Am Flughafen Frankfurt gibt es viele Möglichkeiten, eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Voraussetzung für die Aufnahme einer Tätigkeit ist, dass ein Gestattungsvertrag mit der Fraport AG geschlossen wird. Dabei gilt es zwei Arten von Verträgen zu unterscheiden: Sind Sie im Bereich der Bodenabfertigung tätig, so wird ein Vertrag nach der Verordnung für Bodenabfertigungsdienste (BADV) geschlossen. Für jede andere Tätigkeit ist ein Vertrag auf der Grundlage der Flughafenbenutzungsordnung (FBO) abzuschließen.
Zusätzlich stellt Fraport den zahlreichen internen und externen Kunden zur Erbringung ihrer Dienstleistung die dafür notwendigen Infrastruktureinrichtungen zur Verfügung. Zur Deckung der daraus entstehenden Kosten, führt Fraport ab dem 1. Januar 2013 ein neues Verrechnungsmodell des bereits bestehenden kostenbezogenen Nutzungsentgelts (KNE) ein. Dieses Entgelt ist von allen Unternehmen zu tragen, die die allgemeinen Infrastruktureinrichtungen am Flughafen nutzen. Zu den allgemeinen Infrastruktureinrichtungen zählen beispielsweise die Vorfeld- und Betriebsstraßen, der Sicherheitsbereich und der Werkverkehr wie Busse und die Skyline. Neu ist bei dem angepassten Modell, dass die Verrechnung an die Dienstleister nicht mehr wie bisher über eine reine Abgabe eines gewissen Umsatzanteils, sondern zusätzlich über die Anzahl der verschiedenen Ausweisarten erfolgt.
So wird das Verrechnungsmodell durch Einbeziehung der ausgegebenen Ausweise und Fahrgenehmigungen noch genauer. Diese Anpassung erfolgt vorwiegend aufgrund der steigenden Anzahl der Nutzer, insbesondere in den Cargo Cities.
Bis auf weiteres werden keine Ausweise im Zuge der KNE-Neujustierung gesperrt. Auch im Rahmen des weiterentwickelten KNE sollen die regelmäßigen Nutzer an den Kosten beteiligt werden. Daher ist der unregelmäßige Zugang anhand eines Kurzzeitausweises bis zu viermal im Jahr für jeweils max. 14 Tage weiterhin kostenlos möglich. Ferner bleiben die kostenlosen, für die einmalige Einfahrt vorgesehenen Schlüsselkodierkarten für die Cargo Cities bestehen.
Weitere Informationen zum Thema KNE finden Sie in unseren Fragen und Antworten
Aktuelle Preisliste
Nähere Informationen zu den Gestattungen
Für die Ausübung einer Tätigkeit am Flughafen Frankfurt ist die Beantragung eines Flughafen-Ausweises Grundvoraussetzung. Je nach Tätigkeit muss auch eine Fahrgenehmigung beantragt werden. Die Anmeldeformulare zum direkten Ausfüllen per Tastatur finden Sie hier.




