Gepäck

Um Gefährdungen des Luftverkehrs auszuschließen, ist die Mitnahme gefährlicher Güter generell verboten.
Hier eine Liste von gefährlichen Gütern, die nicht mitgeführt werden dürfen:
- Explosivstoffe wie z.B. Munition und Feuerwerkskörper
- Campinggas-Kartuschen sowie komprimierte, verflüssigte, unter Druck gelöste oder tiefgekühlte Gase
- Radioaktive oder oxidierende Stoffe und Peroxide (z.B. Bleichstoffe)
- Entzündbare Feststoffe und Flüssigkeiten, sowie selbstentzündliche oder wasseraktive Stoffe (z.B. Lacke, Farben und Verdünner)
- Ätzende Feststoffe und Flüssigkeiten (z.B. Nassbatterien, Quecksilber – auch als Bestandteil von Geräten und Instrumenten
- Giftstoffe wie z.B. Insektensprays, infektiöse Stoffe oder umweltgefährdende Stoffe
- Feuerzeuge, mit nicht aufgesaugtem flüssigem Brennstoff, (z.B. der Bauart Zippo) - sowie Feuerzeugbenzin und Nachfüllpatronen (ausgenommen der Feuerzeuge mit verflüssigtem Gas)
- Verteidigungssprays
- Alkoholika mit mehr als 70 Vol % Alkohol
Weitere Produkte, die ebenfalls unter dieses Verbot fallen, und welche Ausnahmen es gibt, erfahren Sie bei der Luftverkehrsgesellschaft.
Folgende Gegenstände dürfen nur bedingt mitgeführt werden:
- Batteriebetriebene Geräte, insbesondere Taucher- und Videolampen, dürfen erst nach Entfernen der Leuchtquelle und nur mit Zustimmung der Fluggesellschaft im Handgepäck befördert werden.
- Nur ein Gasfeuerzeug und ein Päckchen Streichhölzer dürfen am Körper mitgeführt werden.





