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Gepäck

Anreise & Parken 1

Um Gefährdungen des Luftverkehrs auszuschließen, ist die Mitnahme gefährlicher Güter generell verboten.

Hier eine Liste von gefährlichen Gütern, die nicht mitgeführt werden dürfen:

  • Explosivstoffe wie z.B. Munition und Feuerwerkskörper
  • Campinggas-Kartuschen sowie komprimierte, verflüssigte, unter Druck gelöste oder tiefgekühlte Gase
  • Radioaktive oder oxidierende Stoffe und Peroxide (z.B. Bleichstoffe)
  • Entzündbare Feststoffe und Flüssigkeiten, sowie selbstentzündliche oder wasseraktive Stoffe (z.B. Lacke, Farben und Verdünner)
  • Ätzende Feststoffe und Flüssigkeiten (z.B. Nassbatterien, Quecksilber – auch als Bestandteil von Geräten und Instrumenten
  • Giftstoffe wie z.B. Insektensprays, infektiöse Stoffe oder umweltgefährdende Stoffe
  • Feuerzeuge, mit nicht aufgesaugtem flüssigem Brennstoff, (z.B. der Bauart Zippo) - sowie Feuerzeugbenzin und Nachfüllpatronen (ausgenommen der Feuerzeuge mit verflüssigtem Gas)
  • Verteidigungssprays
  • Alkoholika mit mehr als 70 Vol % Alkohol

Weitere Produkte, die ebenfalls unter dieses Verbot fallen, und welche Ausnahmen es gibt, erfahren Sie bei der Luftverkehrsgesellschaft.


Folgende Gegenstände dürfen nur bedingt mitgeführt werden:

  • Batteriebetriebene Geräte, insbesondere Taucher- und Videolampen, dürfen erst nach Entfernen der Leuchtquelle und nur mit Zustimmung der Fluggesellschaft im Handgepäck befördert werden.
  • Nur ein Gasfeuerzeug und ein Päckchen Streichhölzer dürfen am Körper mitgeführt werden.
          

Eine genaue Auflistung erlaubter und verbotener Gegenstände finden Sie hier: